Krankenfahrten für alle Krankenkassen
Wir fahren sie:
- zur Dialyse
- zur Chemotherapie
- zur Strahlentherapie
- zur Arztpraxis
- zur Stationären Aufnahme
- zu ambulanten Operationen
- zur Rehaklinik
- zur Dialyse
- zur Chemotherapie
- zur Strahlentherapie
- zur Arztpraxis
- zur Stationären Aufnahme
- zu ambulanten Operationen
- zur Rehaklinik
Grundsätzlich gilt das alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!
Die Kosten für Krankenfahrten von und zu ambulanten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Beantragen Sie bitte frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für alle notwendigen Krankenfahrten.
Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:
1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbefördrung ("Krankentransportschein")
2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse
Die Kosten für Krankenfahrten von und zu ambulanten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Beantragen Sie bitte frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für alle notwendigen Krankenfahrten.
Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:
1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbefördrung ("Krankentransportschein")
2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse